Vertrag zur Verleihung unserer Fahrzeuge

VERLEIHVERTRAG FĂśR E-FAHRZEUGE

VERLEIHVERTRAG FĂśR E-FAHRZEUGE

1. PARTEIEN
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil (im Folgenden Pick-e-Bike) und dem Nutzer/der Nutzerin, der/die sich als Nutzer im Sharing-System registriert (im Folgenden Nutzer).

2. ZUSTANDEKOMMEN VERTRAG
Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer in der App sämtliche erforderlichen Angaben zur Registrierung gemacht hat (unter Ziff. 6) und Pick-e-Bike den Vertragsschluss nach Prüfung der Angaben und Unterlagen durch eine entsprechende Bestätigung in der App akzeptiert.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Nutzer während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrags Fahrzeuge gegen entsprechendes Entgelt verwenden.

3. VERTRAGSINHALT
Dieser Vertrag regelt das Recht des Nutzers, im Sharing-System Fahrzeuge für seinen persönlichen Gebrauch zu verwenden, und die damit verbundenen Pflichten.
Die einzelnen kostenpflichtigen Buchungen von Fahrzeugen erfolgen durch die entsprechende Funktion in der App.

4. SHARING SYSTEM

4.1 Fahrzeuge
Pick-e-Bike stellt im Rahmen eines Sharing Systems Kleinmotorräder (e-Scooter) und Motorfahrräder (e-Bikes) zur Verfügung.
Die jeweils aktuellen Modelle und deren Qualifikation als e-Scooter oder e-Bike sind auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch aufgelistet. Die entsprechende Liste bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
Pick-e-Bike kann die im Sharing System zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und -modelle jederzeit erweitern oder beschränken.

4.2 Pick-e-Bike-Zone
Die Fahrzeuge können nur innerhalb der jeweils aktuell gültigen Pick-e-Bike-Zone übernommen (Pickup) und abgegeben (Checkout) werden.
Die jeweils aktuell gĂĽltige Pick-e-Bike-Zone ist auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch und in der App ersichtlich. Die entsprechende Beschreibung bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
Wird ein Fahrzeug ausserhalb der Pick-e-Bike-Zone abgestellt, kann die Miete nicht beendet und der Checkout Prozess nicht durchgefĂĽhrt werden und die GebĂĽhren laufen zulasten des Nutzers weiter bis das Fahrzeug innerhalb der Pick-e-Bike-Zone abgestellt und der Checkout Prozess abgeschlossen ist (unter Ziff. 14.2).
Die Miete kann in Ausnahmefällen während den Betriebszeiten des Kundenzentrums auch telefonisch unter 0848 02 03 04 beendet werden.
Fahrten ausserhalb der Pick-e-Bike-Zone sind zulässig.
Fahrten ins Ausland sind verboten.
Pick-e-Bike kann die Pick-e-Bike-Zone jederzeit erweitern oder beschränken.

4.3 VerfĂĽgbarkeit
Pick-e-Bike bemĂĽht sich, die Fahrzeuge entsprechend den BedĂĽrfnissen der Nutzergemeinschaft zur VerfĂĽgung zu stellen.
Die aktuell verfĂĽgbaren Fahrzeuge sind jeweils in der App sichtbar.
Da die Fahrzeuge nicht kontinuierlich vor Ort von Pick-e-Bike überwacht werden können, kann Pick-e-Bike die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Fahrzeugen an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten nicht garantieren, auch wenn die App anzeigt, dass sich ein Fahrzeug an einem bestimmten Ort befindet.

4.4 FĂĽhrerschein
Für die Nutzung des Systems ist für e-Bikes mindestens der Führschein der Klasse M/F/G und für e-Scooter mindestens der Führschein der Klasse A145kmh erforderlich. Das Führen der Fahrzeuge mit einem «Lernfahrausweis» ist nicht zulässig.
Die Nutzung der Fahrzeuge ist nur mit gültigem Führerausweis zulässig.
Die Gültigkeit des Führerausweises wird durch Pick-e-Bike regelmässig durch das Zufallsprinzip geprüft.

5. APP

5.1 Funktionen der App
Reservationen, Buchungen, Checkin, Checkout, Bezahlung und weitere Vorgänge erfolgen über eine App, die der Nutzer auf sein Smartphone laden muss.

5.2 Download der App
Die App kann in den App-Stores von Google Play und Apple gratis heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt diesem Vertrag.

5.3 Nutzung der App
Die App darf nur vom registrierten Nutzer genutzt werden.
Der Nutzer muss durch die Verwendung von geeigneten Passwörtern oder anderen Sicherungsmassnahmen dafür sorgen, dass keine Drittperson die App zum Buchen und Fahren von Fahrzeugen verwenden kann. Der Nutzer haftet für die missbräuchliche Verwendung der App durch Dritte.
Verliert der Nutzer sein Smartphone, hat er dies umgehend Pick-e-Bike zu melden, damit diese weitere Buchungen von Fahrzeugen ĂĽber die App auf dem Smartphone des Nutzers sperren kann.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der App.
Pick-e-Bike ist jederzeit berechtigt, die App vom Markt zu nehmen.

5.4 Lizenz
Pick-e-Bike gewährt dem Nutzer eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien der Software erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch das ihr zugrundeliegende Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden.

5.5 Inhalt der App
Pick-e-Bike kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern.

5.6 Haftung
Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Nutzers. Der Nutzer muss selber dafĂĽr besorgt sein, sein Smartphone insbesondere vor unberechtigtem Zugriff zu schĂĽtzen.
Jede Haftung von Pick-e-Bike im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

6. REGISTRIERUNG ALS NUTZER
Die Registrierung als Nutzer erfolgt, indem der Nutzer mindestens folgende Angaben in die App eingibt:

– Vor und Nachname (entsprechend den Angaben in den offiziellen Dokumenten)
– offizielle Wohnadresse des Nutzers (Ort, an dem der Nutzer bei den Einwohnerbehörden registriert ist)
– gültige Mobilnummer des Nutzers
– E-Mail-Adresse des Nutzers
– gültige Kreditkarte

Ausserdem muss der Nutzer die folgenden Dokumente fotografieren und ĂĽber die entsprechende Funktion in der App ĂĽbermitteln:

– gültiger Führerausweis des Nutzers
– gültige Identitätskarte oder Pass (Seite mit Angaben zur Person) des Nutzers

7. KOSTEN

7.1 App
Das Herunterladen und Nutzen der App ist kostenlos.

7.2 Gebrauch eines Fahrzeugs
Die Kosten fĂĽr den Gebrauch eines Fahrzeugs berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs anwendbaren Tarif fĂĽr die jeweilige Fahrzeugkategorie.
Der Tarif bemisst sich anhand Nutzungszeit der Miete.
Während des «Pause + Gesperrtes Fahrzeug»-Modus läuft die Nutzungszeit ohne Abzug weiter.
Die aktuell gültigen Tarife sind im Rahmen des Buchungsvorgangs vor Bestätigung der Buchung und Freigeben der Belastung des Zahlungsmittels in der App und auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pikebike.ch ersichtlich.
Pick-e-Bike kann die Tarife jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen. Der Nutzer akzeptiert die neuen Tarife, wenn er die nächste Buchung tätigt.

7.3 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt derzeit ausschliesslich mit Visa- oder Mastercard-Kreditkarten und Gutscheinkarten.
Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt nach einem von Pick-e-Bike festgelegten Zahlungsintervall innerhalb eines Monats.

7.4 Berechnung der Miete
Die Miete berechnet sich aus der Summe der Minuten zwischen dem Start der Miete und dem Beenden der Miete.
Die Miete ist unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

7.5 GebĂĽhren fĂĽr ausserordentliche Aufwendungen
Pick-e-Bike ist berechtigt, dem Nutzer bei entsprechendem Verschulden GebĂĽhren fĂĽr ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Ausserordentliche Aufwendungen sind insbesondere:

– sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Miete
– sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen eines Fahrzeugs während der Miete
– sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Unfall während der Miete
– sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem angeblichen Verstoss gegen Verkehrsregeln oder angeblichen Straftaten während der Miete

Die GebĂĽhren berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs geltenden GebĂĽhrenliste.
Die aktuell gĂĽltige GebĂĽhrenliste kann auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch eingesehen werden.
Pick-e-Bike kann die GebĂĽhren jederzeit mit Wirkung fĂĽr alle kĂĽnftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen.

8. VERFĂśGBARKEIT FAHRZEUGE
Da die abgestellten Fahrzeuge nicht kontinuierlich vor Ort von Pick-e-Bike überwacht werden können, kann Pick-e-Bike nicht garantieren, dass sich die Fahrzeuge in jedem Fall tatsächlich am in der App angegebenen Ort befinden.
Da die Fahrzeuge von Pick-e-Bike nicht vor jeder Nutzung von Pick-e-Bike überprüft werden können, kann Pick-e-Bike auch nicht garantieren, dass sich die Fahrzeuge in jedem Fall in funktionsfähigem und betriebstauglichem Zustand befinden.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug von Pick-e-Bike.
Der Nutzer hat dies beim Entscheid fĂĽr seine Reise, ein Fahrzeug von Pick-e-Bike zu verwenden, zu berĂĽcksichtigen, und bei der Planung seiner Reise in jedem Fall genĂĽgend Zeit einzuberechnen fĂĽr den Fall, dass er ein anderes Fahrzeug von Pick-e-Bike buchen oder ein anderes Transportmittel benutzen muss.
Pick-e-Bike schliesst im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Fahrzeugen soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung aus. Pick-e-Bike ist insbesondere nicht haftbar in Fällen, in denen der Nutzer einen Termin nicht wahrnehmen kann, weil er nicht genügend Zeit für die Benutzung eines alternativen Transportmittels einberechnet hat.

9. VORAUSSETZUNGEN FĂśR DIE BENUTZUNG DES FAHRZEUGS

9.1 GĂĽltiger FĂĽhrerausweis
Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs, dass er zum Zeitpunkt des Fahrtantritts über einen gültigen Führerausweis verfügt, der nicht entzogen wurde. Dem Nutzer ist es ferner untersagt, die Dienste von Pick-e-Bike AG mit einem allfälligen Ausweisduplikat in Anspruch zu nehmen, nachdem sein Führerausweis durch die zuständigen Behörden entzogen wurde. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis ist untersagt.
Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs zudem, dass ihm zum Zeitpunkt des Fahrtantritts das Fahren nicht verboten wurde. Die Nutzung eines Fahrzeugs trotz Fahrverbots ist untersagt.

9.2 Uneingeschränkte Fahrfähigkeit
Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs, dass er zum Zeitpunkt des Fahrtantritts und auch während der Fahrt uneingeschränkt fahrfähig ist. Die Nutzung eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ist untersagt.
Der Nutzer bestätigt insbesondere, dass seine Fahrfähigkeit (insbesondere Reaktion und Balance) nicht eingeschränkt ist wegen Einwirkung von Alkohol, Arznei oder Betäubungsmitteln, Übermüdung, Krankheit oder aus einem anderen Grund.

9.3 Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit
Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs, dass das anzumietende Fahrzeug funktionsfähig und fahrtüchtig ist, siehe Abschnitt 10.3.

10. BEGINN DER BENUTZUNG DES FAHRZEUGS

10.1 Checkin Prozess
Der Checkin Prozess kann nur durchgefĂĽhrt werden, wenn der Nutzer mit seinem Smartphone ĂĽber eine stabile Internetverbindung verbunden ist.
Die Buchung des Fahrzeugs erfolgt ausschliesslich ĂĽber die App.
Die Fahrzeuge können maximal 15 Minuten im Voraus reserviert werden.
Nach Ablauf der Reservationszeit verfällt die Reservation.

10.2 Ăśbernahme des Fahrzeugs
Der Nutzer ĂĽbernimmt das Fahrzeug am Standort, an dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Ăśbernahme befindet.
Falls sich das Fahrzeug nicht am oder in der Nähe des Standorts gemäss App befindet, benachrichtigt der Nutzer Pick-e-Bike unverzüglich telefonisch unter 0848 02 03 04. Pick-e-Bike storniert die Buchung für dieses Fahrzeug. Dem Nutzer werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche des Nutzers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

10.3 Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit
Der Nutzer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand ist. Ein Verstoss gegen diese Pflicht kann zur Strafbarkeit des Nutzers führen.
Deshalb hat der Nutzer das Fahrzeug und das vorgeschriebene Zubehör bei der Übernahme und vor Fahrtantritt insbesondere auf dessen Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit hin zu prüfen.
Der Nutzer prĂĽft vor Mietbeginn insbesondere, ob

– die Bremsen funktionieren
– die Lichter funktionieren
– der Rückspiegel intakt und sauber ist
– die Pneus aufgepumpt sind
– das Kontrollschild in gut lesbarem Zustand ist
– soweit ersichtlich alle erforderlichen Teile vorhanden sind
– die gesetzlich vorgeschriebenen Helme vorhanden sind

Falls mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Betriebssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs anderweitig nicht gewährt ist, darf der Nutzer die Fahrt nicht antreten. Der Nutzer meldet diesen Umstand unverzüglich über die entsprechende Funktion in der App. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche des Nutzers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Fahrt oder nach der Rückgabe festgestellte Mängel während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

10.4 Prüfung Fahrzeug auf weitere Mängel und Beschädigungen
Der Nutzer muss bei der Übernahme und vor Fahrtantritt auch prüfen, ob das Fahrzeug andere Mängel oder Beschädigungen aufweist, die die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit nicht beeinflussen.
Falls der Nutzer solche Mängel oder Beschädigungen feststellt, meldet er diese vor Fahrtantritt über die entsprechende Funktion in der App. Wenn der Nutzer anschliessend die Fahrt antritt, bestätigt der Nutzer, dass die festgestellten Mängel oder Beschädigungen die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht einschränken.
Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Miete oder nach der Rückgabe festgestellte Beschädigungen während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

10.5 Fahrzeugausweis
Der Fahrzeugausweis im Original liegt bei der Geschäftsstelle von Pick-e-Bike. Pick-e-Bike wird den Fahrausweis auf Anforderung vorweisen.

11. BENUTZUNG DES FAHRZEUGS

11.1 Sorgfältiger Gebrauch
Der Nutzer muss das Fahrzeug sorgfältig gebrauchen.

11.2 Strassen
Die e-Bikes dürfen nur auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, auf denen Motorfahrräder fahren dürfen.
Die e-Scooter dürfen nur auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, auf denen Kleinmotorräder fahren dürfen.
Der Einsatz auf unbefestigten Wegen ist verboten.

11.3 Rennen und sportliche Veranstaltungen
Mit den Fahrzeugen dĂĽrfen keine Rennen gefahren oder an sportlichen Veranstaltungen teilgenommen werden.

11.4 Gebrauch zu Geschäfts- und Erwerbszwecken
Die Fahrzeuge dürfen nicht zu Geschäfts- oder Erwerbszwecken wie Taxidienste, Kurierdienste, Erbringen von Transportdienstleistungen und Ähnliches verwendet werden.

11.5 Ăśberlassen an Dritte
Die Fahrzeuge sind (abgesehen von der Mitfahrmöglichkeit auf e-Scootern) einzig für den Gebrauch durch den registrierten Nutzer bestimmt.
Der Nutzer darf die Fahrzeuge nicht an Dritte weitergeben, Dritten ĂĽberlassen oder von Dritten fahren lassen.

11.6 Mitfahrer
Mitfahrer dĂĽrfen nur auf e-Scootern auf dem dafĂĽr eingerichteten Platz mitfahren. Die Mitfahrer mĂĽssen sich an die anwendbaren Verkehrsregeln halten.
Auf e-Bikes dĂĽrfen keine Mitfahrer mitfahren.

11.7 Kinder
Die Fahrzeuge dürfen nicht zum Transport von Kindern unter sieben Jahren verwendet werden. Kinder über sieben Jahren dürfen auf e-Scootern nur mitfahren, falls sie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Mitfahren erfüllen und einen vorschriftsgemässen Schutzhelm tragen. Pick-e-Bike stellt keine Schutzhelme für Kinder zur Verfügung.

11.8 Veränderungen am Fahrzeug und am Zubehör
Der Nutzer darf die Fahrzeuge und das Zubehör nicht verändern. Dies schliesst auch Reparaturen ein. Reparaturen dürfen nur von Pick-e-Bike vorgenommen werden.
Der Nutzer darf an den Fahrzeugen insbesondere keine Kindersitze, Nachlaufteile oder Anhänger anbringen.

12. EINHALTEN DER VERKEHRSREGELN

12.1 Pflichten des Nutzers und des Mitfahrers
Der Nutzer verpflichtet sich, jederzeit sämtliche Verkehrsregeln einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass auch ein allfälliger Mitfahrer jederzeit sämtliche Verkehrsregeln einhält.

12.2 Helmtragepflicht
Der Nutzer und der allfällige Mitfahrer sind insbesondere verpflichtet, während der gesamten Fahrt Schutzhelme zu tragen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Pick-e-Bike stellt entsprechende Schutzhelme für Erwachsene zur Verfügung. Bei e-Scootern immer zwei.

12.3 Beleuchtung
Die Beleuchtung des Fahrzeugs muss während der ganzen Fahrt eingeschaltet und funktionstüchtig sein. Falls die Beleuchtung nicht funktioniert, ist die Fahrt mit diesem Fahrzeug zu beenden und der Mangel über die entsprechende Funktion in der App zu melden.

12.4 Verstoss gegen Verkehrsregeln und Begehen von Straftaten
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er und sein allfälliger Mitfahrer sämtliche anwendbaren Verkehrsregeln kennen und einhalten und während der Miete keine Straftaten begehen.
Wenn Pick-e-Bike von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden informiert wird, dass der Fahrer oder Mitfahrer eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen Verkehrsregeln verstossen oder eine Straftat begangen hat oder haben soll, ist Pick-e-Bike ausdrücklich ermächtigt, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen, wer gemäss dem Buchungssystem zu diesem Zeitpunkt der Nutzer des Fahrzeugs war.
In diesem Fall schuldet der Nutzer Pick-e-Bike eine Bearbeitungsgebühr gemäss Gebührenliste unter www.pickebike.ch. Ziff. 13.5 bleibt vorbehalten.
Pick-e-Bike kann bei Hinweis auf Regelverstösse bereits vor einem rechtskräftigen Urteil Nutzer von der künftigen Nutzung der Dienste ausschliessen.

12.5 Haftung des Nutzers
Der Nutzer ist für die Folgen von Verkehrsregelverstössen oder Straftaten, die während der Miete begangen werden, vollumfänglich haftbar.
Er ist verpflichtet, Pick-e-Bike vollständig schadlos zu halten. Die Pflicht zur Schadloshaltung schliesst den Ersatz für Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen Dritter, den Aufwand von Pick-e-Bike gemäss Gebührenliste unter www.pickebike.ch und allfälliger Rechtsvertreter von Pick-e-Bike sowie Geldersatz für Ordnungsbussen ein, die gegen Pick-e-Bike als Halter verhängt werden.

13. AUFTRETEN VON MĂ„NGELN WĂ„HREND DER FAHRT

13.1 Schwere Mängel
Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs ausschliessen, muss der Nutzer die Fahrt sofort beenden und den Mangel unverzüglich über die entsprechende Funktion in der App melden. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden für diese Fahrt keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die anschliessende Kontrolle den gemeldeten Mangel bestätigt.
Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selber zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

13.2 Leichte Mängel
Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, muss der Nutzer die-se am Ende der Benutzung über die entsprechende Funktion in der App melden (Ziff. 15).
Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selber zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

14. ENDE DER BENUTZUNG UND RĂśCKGABE DES FAHRZEUGS

14.1 Parkieren
Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht mehr benötigt, parkiert er es unter Einhaltung der anwendbaren Verkehrsregeln an einem öffentlich zugänglichen Ort mit GPS-Empfang innerhalb der Pick-e-Bike-Zone und startet den Checkout Prozess.
Alle Fahrzeuge dĂĽrfen an den dafĂĽr vorgesehenen Pick-e-Bike Stationen parkiert werden, sofern ein Parkplatz vorhanden ist.
Ausserhalb der Pick-e-Bike Stationen dürfen e-Bikes auf dafür vorgesehenen Parkplätzen oder auf einem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1.50m breiter Raum frei bleibt.
E-Scooter müssen auf offiziellen Parkplätzen für Kleinmotorräder abgestellt werden. Das Parkieren von e-Scootern auf dem Trottoir ist untersagt, sofern das Parkieren nicht durch Signale oder Markierungen ausdrücklich zugelassen ist.
Der Nutzer kann für falsches Parkieren gebüsst werden und muss für sämtliche Kosten aufkommen, die bei Pick-e-Bike im Zusammenhang mit dem falschen Parkieren anfallen (Umparkieren, Zeitaufwand im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden, Ordnungsbussen, Schadenersatz für Abschleppen durch eine berechtigte Drittperson).

14.2 Parkieren ausserhalb der Pick-e-Bike-Zone
Wenn der Nutzer das Fahrzeug ausserhalb der Pick-e-Bike-Zone abstellt, kann der Checkout Prozess nicht durchgeführt werden und die kostenpflichtige Miete läuft weiter bis das Fahrzeug vom Nutzer in die Pick-e-Bike-Zone zurückgebracht wird.
Die Miete kann in Ausnahmefällen während den Betriebszeiten des Kundenzentrums auch telefonisch unter 0848 02 03 04 beendet werden.

14.3 Checkout Prozess
Der Checkout Prozess kann nur durchgefĂĽhrt werden, sofern sich das Fahrzeug innerhalb der Pick-e-Bike-Zone befindet und GPS-Empfang besteht.
Im Rahmen des Checkout muss der Nutzer, sämtliche Mängel und Schäden, die während der Miete aufgetreten sind, über die entsprechende Funktion in der App melden.
Wenn der Nutzer diese Meldung nicht macht, haftet er für sämtlichen Schaden, der Pick-e-Bike oder dem nächsten Nutzer daraus entsteht.
Das Checkout und damit die Rückgabe des Fahrzeugs ist abgeschlossen, wenn die Miete beendet und der anschliessende Bestätigungsprozess abgeschlossen wurde. Falls der Nutzer die Miete nicht beendet oder den Bestätigungsprozess nicht abschliesst, läuft die Miete und die damit verbundenen Tarife weiter.

14.4 PrĂĽfung des Fahrzeugs nach der RĂĽckgabe
Der Nutzer ist sich bewusst, dass Pick-e-Bike das Fahrzeug nicht unmittelbar nach der Rückgabe selber prüfen kann. Die Prüfung des Fahrzeugs erfolgt entweder durch den nächsten Nutzer oder, falls das Fahrzeug während dieser Zeit nicht von einem nächsten Nutzer verwendet wird, innerhalb der nächsten sieben Kalendertage durch Pick-e-Bike.
Pick-e-Bike teilt dem Nutzer allfällige Mängel spätestens innert sieben Tagen nach der Rückgabe mit.

14.5 Sichern des Fahrzeugs
Wenn der Nutzer das Fahrzeug am Ende der Fahrt abstellt oder während der Dauer der Nutzung vorübergehend sperrt, ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug gegen Wegrollen gesichert ist. Der Nutzer ist haftbar, falls das Fahrzeug wegen nicht korrekter Sicherung beschädigt wird oder abhandenkommt.

15. BEZAHLUNG
Fahrzeuge können nur gebucht werden, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung über eine gültige Kreditkarte verfügt und der Kartenherausgeber die Belastung durch Pick-e-Bike zulässt.

16. BESCHĂ„DIGUNGEN UND VERLUST
Der Nutzer haftet für Beschädigungen, die er fahrlässig oder vorsätzlich am Fahrzeug oder Zubehör verursacht, und für den Verlust des Fahrzeugs und von Zubehör während der Miete oder zufolge mangelhafter Sicherung des Fahrzeugs am Ende der Miete.
Unterlässt der Nutzer eine entsprechende Meldung vor Fahrtantritt, besteht die Vermutung, dass von Pick-e-Bike oder dem nächsten Nutzer festgestellte Schäden durch den Nutzer verursacht wurden bzw. das Zubehör während der Nutzung durch den Nutzer verloren ging. Diese können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.
Reparaturen dĂĽrfen ausschliesslich von Pick-e-Bike und von Pick-e-Bike beauftragten Dritten vorgenommen werden. Der Nutzer darf keine Reparaturen selber vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

17. UNFALL
Ereignet sich ein Unfall mit dem Fahrzeug, hat der Nutzer sofort anzuhalten und Meldung bei Pick-e-Bike zu machen.
Jeder Unfall ist über die entsprechende Funktion in der App oder telefonisch über die in der App angegebene Telefonnummer sofort zu melden, sobald dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann.
Bei einem Personenschaden ist unbedingt die Polizei zu benachrichtigen
Der Nutzer darf keine Sachverhaltsanerkennung unterschreiben.
Sofern dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann, erstellt der Nutzer Fotos, die die Unfallsituation dokumentieren.
Der Nutzer verpflichtet sich, Pick-e-Bike nach einem Unfall sämtliche Angaben zu liefern, die von involvierten Versicherungsgesellschaften verlangt werden.

18. STURZ
StĂĽrzt der Nutzer und/oder es entsteht ein Schaden am Fahrzeug oder Schutzhelm (z.B. durch Herunterfallen), muss er den Sturz ĂĽber die entsprechende Funktion in der App unverzĂĽglich melden, damit Pick-e-Bike Reparaturen und die Auswechslung des Schutzhelms veranlassen kann.

19. VERLUST DES FAHRZEUGS ODER VON ZUBEHĂ–R
Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Verlust eines Fahrzeugs unverzüglich über das Kundenzentrum zu melden. Der Nutzer haftet nicht für den Verlust von Fahrzeugen, die ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App blockiert wurden. Das Risiko für Beschädigungen bei Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe von grösseren Veranstaltungen (z.B. Fussballspiele, Konzerte, Fasnacht, etc.) trägt der Nutzer.
Wird ein Fahrzeug, das nicht ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App blockiert wurde, während der Miete gestohlen oder entwendet, haftet der Nutzer für den Verlust des Fahrzeugs. Sofern es gelingt, anhand der GPS-Daten das Fahrzeug wieder zu finden, haftet der Nutzer für die durch den Verlust entstehenden Umtriebe und sämtliche Beschädigungen, die bei Wiederauffinden des Fahrzeugs am Fahrzeug oder am Zubehör bestehen.
Umtriebe im Zusammenhang mit Diebstählen und Entwendungen werden dem Nutzer gemäss Gebührenliste unter www.pickebike.ch verrechnet.

20. HAFTUNG VON PICK-E-BIKE
Die Haftung von Pick-e-Bike für eigenes Handeln und Unterlassen sowie Handeln und Unterlassen von Hilfspersonen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Pick-e-Bike haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die der Nutzer in oder an den Fahrzeugen zurücklässt, oder während der Miete in den Transportvorrichtungen des Fahrzeugs aufbewahrt.

21. VERSICHERUNGEN

21.1 E-Scooter
Die e-Scooter sind gemäss den Vorschriften des Strassenverkehrsrechts versichert (Haftpflicht und Vollkaskoversicherung).
Die massgeblichen Versicherungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Die bei Fahrtantritt aktuell gültigen Versicherungsbedingungen können auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch eingesehen werden.
Falls Pick-e-Bike als Motorfahrzeughalter oder aus anderen GrĂĽnden fĂĽr ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis einzustehen hat, kann Pick-e-Bike auf den Nutzer RĂĽckgriff nehmen.

21.2 E-Bikes
Die e-Bikes sind ĂĽber die Kantonale Kollektivhaftpflichtversicherung versichert.
Die massgeblichen Versicherungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Die bei Fahrtantritt aktuell gültigen Versicherungsbedingungen können auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch eingesehen werden.
Falls Pick-e-Bike fĂĽr ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis einzustehen hat, kann Pick-e-Bike auf den Nutzer RĂĽckgriff nehmen.

22. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Die Datenschutzbestimmungen sind in einem separaten Dokument beschrieben. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags.

23. Ă„NDERUNGEN DER PERSONALIEN
Der Nutzer ist verpflichtet, Pick-e-Bike Ă„nderungen seiner Personalien, ĂĽber die entsprechende Funktion in der App oder ĂĽber das Kundenzentrum mitzuteilen.

24. DAUER DES VERTRAGS
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Er endet automatisch falls dem Nutzer der Führerausweis vorübergehend oder dauerhaft entzogen, das Fahren verboten oder der Nutzer dauerhaft fahruntauglich wird. Der Nutzer ist verpflichtet, entsprechende Umstände umgehend über das Kundenzentrum zu melden.
Der Vertrag endet zudem automatisch mit dem Tod des Nutzers.
Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail bei Pick-e-Bike kündigen. In diesem Fall endet die Berechtigung des Nutzers, das Sharing-System zu nutzen unverzüglich. Falls der Nutzer in Zukunft das Sharing-System wieder nutzen möchte, muss er sich wieder neu registrieren und sämtliche erforderlichen Dokumente und Angaben neu liefern.
Pick-e-Bike kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Tagen kündigen, insbesondere falls der Nutzer die Fahrzeuge nicht sicher gebraucht, gegen diesen Vertrag verstösst oder begründeter Verdacht eines Verstosses besteht, wiederholt Fahrzeuge beschädigt oder wegen des Fahrens mit einem Fahrzeug des Sharing-Systems gebüsst wird.

25. FRAGEN UND SUPPORT
Bei technischen Fragen betreffend die Fahrzeuge oder bei allgemeinen Fragen zum Sharing-System sowie bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil, hello@pickebike.ch, www.pickebike.ch

26. Ă„NDERUNGEN DIESES VERTRAGS

26.1 Ă„nderung der gesetzlichen Regeln
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Fahren von Motorfahrrädern (e-Bikes) oder Kleinmotorrädern (e-Scooter) geändert werden, ist Pick-e-Bike berechtigt, diesen Vertrag einseitig zu ändern, um sicherzustellen, dass Pick-e-Bike und der Nutzer die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Pick-e-Bike ist berechtigt, entsprechende Änderungen in diesem Vertrag festzuhalten.
Der neue Vertragsinhalt wird gültig, sobald Pick-e-Bike den neuen Vertrag über die entsprechende Funktion in der App publiziert und der Nutzer beim nächsten Öffnen oder Verwenden der App eine entsprechende Mitteilung erhält.
Falls der Nutzer die Ă„nderungen nicht akzeptiert, ist dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet.

26.2 Vertrag und Tarife
Der Vertrag und die Tarife fĂĽr das Sharing-System von Pick-e-Bike bilden in ihrer jeweils gĂĽltigen Fassung einen verbindlichen Bestandteil dieses Vertrags.
Pick-e-Bike kann den Vertrag und die Tarife jederzeit einseitig mit Wirkung für die nächste Fahrzeugbuchung ändern.
Der jeweils gültige Vertrag und die Tarife können jederzeit in der entsprechenden Funktion in der App gelesen oder unter www.pickebike.ch eingesehen, heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

27. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Arlesheim, BL.